A: Der HP ist verpflichtet, den Mißhandungsfall der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft anzuzeigen
B: Der HP ist berechtigt seine Mißhandlungsdiagnose an das Jugendamt weiterzugeben
Welche Antwort ist heute richtig?
Nach meiner Ansicht gilt heute A. Was meint ihr?
2001 war B richtig.
LG Sandra