vielen Dank für die vielen auch sehr ausführlichen Antworten. Nach Lisa`s Antwort bin ich nun wieder verunsichert. Irgendwie kann man beide Antworten begründen.
Ich persönlich bin würde mich auch verpflichtet fühlen einen begründeten Verdacht anzuzeigen. Denn: Sollte nach meinem Schweigen das Kind weiter oder noch stärker zu Schaden kommen, wüßte ich auch nicht wie ich damit umgehen soll. Wäre der Verdacht unbegründet so würde ich hoffen, dass die zuständige Stelle dies herausbekommt.
Aber was kreuzen wir nun an, wenn so eine Prüfungsfrage kommt?
Wohl doch eher B oder?
LG Sandra