(08.11.2013, 10:51)TinaV schrieb: ...wenn ich nicht gestochen werden will (aus welchem Grund auch immer), ist das Körperverletzung, wenn es dennoch getan wird. Wenn ein Gesetz soetwas ermöglicht, kann man sich fragen, in welchen Fällen mein Wille sonst noch übergangen wird
Wie es mit dem Willen von Natalie und Michael?
Beide als Säuglinge von einem älterem ungeimpften Jungen in einem Alter angesteckt, als sie noch nicht selbst gegen Masern geimpft werden konnten.
Beide sind inzwischen nach langem Leiden gestorben.
Beide wären aller Vorausicht nach heute noch am Leben wenn die Eltern dieses Jungen ihr Kind damals gegen Masern impfen lassen hätten.
Ist es nicht auch Körperverletzung wenn man den Tod anderer Menschen fahrlässig in Kauf nimmt weil man selbst "nicht gestochen" werden will?
Die Masern sind um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernimpfung - sowohl was das Risiko für Komplikationen als auch die Wahrscheinlichkeit daran zu Sterben anbelangt.
Solange man sich mit einer Entscheidung nur selbst gefährdet mag man es ja dem einzelnen überlassen - wenn aber die Entscheidung des Einzelnen auch andere gefährdet sollte man schon Abwägen wie viel Entscheidungsspielraum man in einem Staat dem Einzelnen bei so einer Frage geben sollte.
Und laut Umfrage ist die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für die Einführung einer Masernimpfpflicht - sollte man in einer Demokratie dann nicht auch die entsprechenden Massnahmen ergreifen?
Noch dazu wo man ja über reichlich Erfahrungen aus anderen Ländern verfügt in denen es so eine Impfpflicht schon seit längerer Zeit gibt.
Auch viele Deutsche aus der ehemaligen DDR haben ja in der Vergangenheit noch eigene Erfahrungen mit einer Impfpflicht gemacht.
Und diese Erfahrungen waren wohl gar nicht so schlecht wenn die Zustimmung für eine Impfpflicht gerade in den neuen Bundesländern heute besonders hoch ist.