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Rechnung schreiben
#2
Liebe Sandra,

ich bin nicht ganz sicher ob ich deine Frage korrekt verstanden habe, aber wenn du als Beraterin arbeitest erstellt du eine Rechnung an den Klienten.

Wenn du als Aushilfe als Floristin, Inventurhelferin im Supermarkt oder so arbeitest, dann ist derjenige, der dich beschäftigt für die Abrechnung zuständig und MUSS dich anmelden als geringfügig beschäftigt/ Minijob.

Für den Arbeitgeber bedeutet das: Pauschalbesteuerung auf die Lohnnebenkosten und für dich das du auch als Minijobberin gewisse Rechte hast.

Ohne Anmeldung....schwierig und juristisch gesehen nicht "sauber", denn es entsteht der Verdacht der "Schwarzarbeit".

Ich empfehle dir das mit den jeweiligen Arbeitgebern und deinem und deren Steuerberater zu klären!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Nachrichten in diesem Thema
Rechnung schreiben - von Sandra - 24.11.2013, 18:48
RE: Rechnung schreiben - von Silke Uhlendahl - 25.11.2013, 08:50
RE: Rechnung schreiben - von Sandra - 25.11.2013, 09:27
RE: Rechnung schreiben - von marionlu - 25.11.2013, 12:22
RE: Rechnung schreiben - von Sandra - 25.11.2013, 13:12

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