meiner Meinung nach ist das eine lebensgefährliche Verletzung und gehört nicht in die Hände eines HP. Würde den Patienten aus meiner Sorgfaltspflicht heraus nicht behandeln und an einen Arzt verweisen. Eine begleitende Behandlung, sollte es sich nicht um eine Infektionskrankheit die unter Behandlungsverbot steht, könnte man durchführen.
Zur Begleitung würde ich Homöopathisch arbeiten.
Deine Steffi