eine Wundinfektion mit MRSA (der Patient kommt aus dem Krankenhaus und ein Breitbandantibiotikum hat er in Folge der Venen-OP sicherlich schon bekommen)
somit ergibt sich aus §24 IfSG ein Behandlungsverbot für den HP
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein ! Voltaire