müssen Produkte zur Wundbehandlung heute nicht als Arzneimittel zugelassen sein aus haftungsrechtlichen Gründen?
Ich hab irgendsowas aus der Pflege im Hinterkopf, weiß es aber nicht genau.
Da muss z.B. medizinischer Honig statt normalem Haushaltshonig zur Wundbehandlung benutzt werden.
Haben wir da als HP mehr Freiheiten?
LG
Antje