herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Lieber Pascal,
tut mir Leid, dass ich deine Frage erst heute endeckt habe.
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten:
Der Heilpraktiker darf Infusionen durchführen.
Er darf aber nur Mittel verabreichen, die nicht verschreibungspflichtig sind.
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur von Ärzten verordnet werden.
Ob du die von dir aufgelisteten Chelatoren mit der Infusion verabreichen darfst oder nicht, hängt davon ab, ob die daraus hergestellten Medikamente unter die Verschreibungspflicht fallen.