§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
Ich plädiere dafür:
Die Ausbildung des Heilpraktikers muss zukünftig an die medizinische Ausbildung der Humanmedizin gekoppelt werden. Während ein Medizinstudium mindestens sechs Semester andauert und anschließend die praktische Tätigkeit sowie die Facharztausbildung anschließt, wäre es doch mehr als notwendig und sinnvoll, wenn diejenigen, die den Beruf des Heilpraktikers ausüben möchten
1. ein t e i l - medizinisches Studium absolvieren müssen
2. eine Lernphase als Praxisphase nachweisen
3. fachlich anerkannte Spezialisierungsnachweise - analog der Facharztausbildung - vorlegen
erst dann kann die Tätigkeit als Heilpraktiker aufgenommen werden.
Es ist somit durchaus möglich, dass Heilpraktiker nach wie vor irgendwelches Blütenkraut verabreichen oder Hand auflegen (Reiki) oder Pendeln oder sonstige Placebos verabreichen.
ABER, somit wird das medizinische Verständnis insgesamt besser vermittelt als heute! Und könnte somit durchaus dafür sorgen, dass über esoterische Behandlungsformen, tatsächlich, zumindest teilweise oder auch nur manchmal, etwas an nützlicher therapeutischer Medizin dem Patienten angedeiht wird.