Wohingegen man bei einem Patienten aber die Darmflora bei Verdacht auf Dysbiose untersuchen darf, da das keine Krankheit ist.
Zu deinen weiteren Fragen:
Antibiogramm:
Labortest zur Bestimmung der Empfindlichkeit von Erregern gegen Antibiotika
Antimykogramm:
Ähnlich wie Antibiogramm, nur wird hier die Empfindlichkeit von Pilzen auf bestimmte Stoffe untersucht.
Aromatogramm:
Hier werden Bakterien oder Pilze auf einen Nährboden gebracht und geprüft, ob die Mikroorganismen gegen ätherische Öle empfindlich sind.
Bei all diesen Verfahren werden Mikroorganismen auf einen Nährboden gebracht und dann geprüft, ob sie gegen bestimmte Stoffe empfindlich sind.
Der HP darf diese vorstehenden Verfahren nicht durchführen, da dazu der Erreger auf einem Nährboden verteilt werden muss. Der HP darf aber nach §§ 44 IfSG nicht mit erregerhaltigem Materila hantieren.
Das heißt, wenn hinsichtlich eines Erregers etwas abgeklärt werden muss, dann wird der Patient dazu zum Arzt geschickt.