Das wäre natürlich super gut, wenn es da eine Klarstellung gäbe!
Da müsste man sich ja fast überlegen, ob man - vorausgesetzt, man möchte tatsächlich in erster Linie als PB arbeiten - wirklich die Prüfung als HPP ablegt, um sich nicht selbst im Aktionsradius zu beschneiden. Oder sehe ich das jetzt falsch? Zumindest darf man dann wohl den HPP nicht auf das Praxisschild mit drauf packen?
Ein heißes Thema für die Abschlussrunde in der Gesetzeskunde und den Vertiefungskurs!
LG, Annette