von einem Kursteilnehmer für den PB wurde per Email die Frage gestellt, ob die Beratung mehrwertsteuerpflichtig ist.
Da dies auch für andere PBAs interessant sein könnte, hier noch einmal meine Antwort:
Grundsätzlich sind die Leistungen eines psychologischen Beraters Mehrwertsteuerpflichtig (im Gegensatz zum HP und HPP).
Als Ausnahme kann die sog. „Kleinunternehmerregelung“ i.S. des UStG. eingreifen:
Wer Kleinunternehmer ist, entscheidet die Summe der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Kleinunternehmer ist man, wenn der Umsatz
• im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und
• im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
• Bei Neuaufnahme einer Beratungspraxis ist vom Unternehmer zu schätzen, ob der Umsatz im laufenden Steuerjahr voraussichtlich 17.500 € nicht übersteigen wird.
Bei Kleinunternehmen wird die Umsatzsteuer für an sich umsatzsteuerpflichtige Umsätze nicht erhoben. Allerdings entfällt auch der Vorsteuerabzug bei praxisbedingten Aufwendungen .
In diesem Fall sollten Sie den Kunden aber auch keine Mehrwertsteuer berechnen und der Rechnung ausweisen, da diese dann auf alle Fälle an das Finazamt abgeführt werden muss.