ich denke auch, dass eine gezielte und vernünftige Dokumentation einer Behandlung eines Patienten sehr hilfreich sein kann (abgesehen davon, dass man/frau ne menge Probleme bekommen kann, wenn keine Dokumentation vorliegt).
Im Internet werden ja von Verlagen viele Patientenaktenvorlagen angeboten, die jedoch
- eher an den Bedürfnissen und praktischen Anforderungen von Ärzten und Kliniken angepasst sind (bei denen entsprechend der BOÄ schon lange entsprechende Behandlungsdokumentationen gefordert werden) und die
- nicht an die Pflichten des PatientenrechteG angepasst wurden.
Vielleicht könnten wir uns ja gemeinsam eine an eine den HP, HPP, HP-Pod, HP-Phys angepasste Patientenbehandlungsaktenvorlage (irres Wort, ich merk`s auch, daher künftig: PBAV) heranwagen, die das Berufsleben vereinfacht, erläutert und sicherer macht.
Dazu müssten aber viele Erfahrungen und Hilfestellungen zusammengetragen werden.
In diesem Sinne LG Horst