(29.03.2010, 19:05)Antje schrieb: Liebe Isolde,
müssen Produkte zur Wundbehandlung heute nicht als Arzneimittel zugelassen sein aus haftungsrechtlichen Gründen?
Ich hab irgendsowas aus der Pflege im Hinterkopf, weiß es aber nicht genau.
Da muss z.B. medizinischer Honig statt normalem Haushaltshonig zur Wundbehandlung benutzt werden.
Haben wir da als HP mehr Freiheiten?
LG
Antje
Könnte bitte jemand Antjes Frage beantworten, denn das interessiert mich enorm.
Vielen Dank.
LG Nicci
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!