Das ist aber eine ganz interessante Frage!
Ich würde sagen, dass es ganz bestimmte Punkte gibt, die eine Zwangsstörung charakterisieren und somit kann man Zwangsstörung und "abergläubisches Denken" differenzieren.
Wenn ich zum Beispiel denke, dass am Freitag, der 13 etwas Schreckliches passieren wird und ich dann am 14. aufwache, dann fühle ich eine Erleichterung und damit sollte das Thema für mich auch so ziemlich durch sein, zumindest bis zum nächsten Freitag der 13. .
Bei einer Zwangsstörung empfinden Betoffene ihr Handeln und ihre Gedanken als sehr belastend, sogar auch als sinnlos.
Sie wissen, dass es nicht angebracht ist und dennoch können sie sich dem Ganzen nicht entziehen.
Menschen mit Zwangsstörungen sind im Alltag sehr beeinträchtigt und sie leiden unter ihrer Störung. Das ist wohl eine ganz gute Abgrenzung zum Thema Aberglauben.
Sobald es mit Einschränkungen zu tun hat und Betroffene offensichtlich darunter leiden, ist es "pathologisch".
Ein Zwangsgedanke von einer Zwangshandlung zu unterscheiden, würde ich wie folgt:
Solange etwas "im Kopf" bleibt und gedanklich durchgegangen wird, bleibt es ein Zwangsgedanke.
Sobald aber ein aktiver Körperimpuls folgt, wird es zur Handlung.
Solange die Fernbedienung nicht angerührt wird, ist es keine Handlung. Es wird erst eine Handlung, wenn der Gedanke in die Tat umgesetzt wird, sei es durch anfassen des Gegenstandes und das Bringen in die für die Person angenehme Position (eben weil ansonsten etwas passieren wird oder es ihm körperlich schlecht geht, wenn er es nicht tut), oder wenn er den Gedanken hörbar macht.
Also wenn er auf dem Sofa sitzt und den Gedanken vor sich hinsagt, ist es auch eine Handlung.
Gedanke=inhaltliches Denken
Handlung= sobald eine andere körperliche Komponente hinzukommt wie sprechen, greifen....
So würde ich es unterscheiden.
Hier im Forum gibt es aber ausgezeichnete Profis auf dem Gebiet der Psyche und vielleicht kann das jemand noch ausführlicher erklären