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Ramona, wir sprechen über die Unterbringung von Personen gegen ihren Willen, korrekt? Also, über die Unterbringung allgemein, hab ich das richtig verstanden? Darunter fällt natürlich auch die Unterbringung nach dem StGb.......Wir dürfen wohl nicht aus den Augen lassen, dass es eben NICHT NUR das PsychKG oder das Betreuungsgesetz gibt.....*grübel*...
Und diese Prüfungsfrage, liebe Ramona, die war echt der Hammer, neben noch so einigen anderen....sauschwere Prüfung diesmal....