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gerade höre ich den letzten Mitschnitt von Teil A der Ernährungsberatung. Dort sagt Gudrun:
Zitat: "...es darf kein Produkt den Namen "ohne Geschmacksverstärker" tragen, wenn dort Hefeextrakte drin sind, bzw. dort verwendet werden."
Vielleicht hat es eine Gesetzesänderung gegeben? Ich kenne es so, dass die Hersteller gerade mit der Aussage "enthält keine Geschmacksverstärker" werben (dürfen), weil "nur" Hefeextrakt drin ist.
In diesem Thread hier fand ich noch folgende Aussage von Julia
Zitat:Hefeextrakt fällt nicht unter "Geschmacksverstärker" und muss als solcher nicht deklariert sein. Ich denke aber schon, dass Hefeextrakt ganz normal in die Zutatenliste mit hineingehört. Nur darf der Hersteller mit Slogans werben wie "ohne Geschmacksverstärker", oder "ohne Glutamat", trotzdem darf (deklariert) Hefeextrakt oder "Würze" enthalten sein. Damit, dass der Verbraucher eben nicht immer weiß, dass Hefeextrakt auch Glutamat enthält, täuschen die Hersteller einen.
und diese von Gudrun
Zitat:Hefeextrakt an sich gilt als ganz normale Zutat. Es muss also auf der Zutatenliste stehen.
Wenn dort Hefeextrakt aufgeführt ist, darf der Hersteller dieses Produkt nicht mit dem Vermerk ausloben „ohne Geschmacksverstärker“.