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Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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18.04.2010, 18:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2010, 09:41 von Isolde Richter.)
Danke für Eure Geduld!
Hier endlich die Antwort zu der rechtlichen Situation zum Einsatz von Zucker bei Wunden:
Zucker ist ein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und daher weder ein Arznei- (§ 2 Abs. 3 AMG) noch ein Nahrungsmittelergängzungsmittel.
Während bei Arznei- und Nahrungsmittelergänzungsmitteln Wirkungen, Nebenwirkungen und Anwendungsempfehlungen staatlich überprüft und abgesegnet werden, trifft dies beim therapeutischen Einsatz von Lebensmitteln nicht zu. Daher erfolgt deren Einsatz in der alleinigen Verantwortung des Therapeuten und ist nicht per se unzulässig. Selbstverständlich gilt für den Therapeuten bei diesem Einsatz seine Sorgfaltspflicht.
Wenn man keinen Zucker an einer Wunde anwenden dürfte, weil es kein Arzneimittel ist, dann dürftet Ihr z.B. auch nicht zu einem Patienten sagen, dass er ein Glas Wasser trinken soll, wenn er mit einer paroxysmalen Tachykardie in Eure Praxis kommt.