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Ich habe einmal gesagt bekommen nur "therapeutische" Massnahmen fallen unter die Freiberuflichkeit..
Alles andere also reine Beratung, Coaching etc. gehört in den anderen steuerrechtlichen Bereich, daher sollte das getrennt darstellt werden.
Im Klartext für Beratung und Coaching brauche ich einen Gewerbeschein, für reine heilpraktische, therapeutische Arbeit nicht..
Würde mir aber sehr wünschen das ich da auf dem falschen Dampfer bin
Liebe Grüße
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten