Prima, dann haben wir ja nun alle unsere Antworten zum vorherigen Thema!
Ich habe eben mal beim Gesundheitsamt Mainz in den Hinweise zur Prüfungs zum HPP gelesen und bin dort auf folgenden Absatz gestoßen:
Zitat:Gegenstand der Überprüfung Psychotherapie sind folgende Themen:
[...] Befähigung, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln, inklusive Krisenmanagement und psychiatrischer Notfallsituationen
Kann mir jemand sagen, was das konkret heißen soll? Geht es da um Fähigkeitsnachweise? Irgendwie wird das immer wieder überall diskutiert, dass man das braucht. Teilweise mit dem Hinweis darauf, dass eine Ausbildung in Therapieverfahren gewünscht wird, sowie über 2 Jahre Ausbildungszeit und Therapierfahrung unter Supervision. Das wäre mir völlig neu und kenne ich von HP's so auch nicht. Oder rauschen da irgendwie Züge an mir vorbei und ich kapier's nur nicht?
Liebe Grüße,
Asja