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Nebeneinander von Freiberuf und Gewerbe
#3
Das ist ja blöd. Wenn man das trennen muss, muss ich mich dann zwei unterschiedliche Rechtspersonen angeben? Also einmal Heilpraktikerin und dann auch Teeverkäuferin?
Gibt es da nicht auch eine Grenze, bis zu der es egal ist, ob man zsätzlich Tee und andere Mittelchen verkauft, da Aufwand und Nutzen nicht im Verhältnis stehen?
Was passiert, wenn ich den therapeutischen Sinn (Nutzen) z.B. Tee als Heilpraktikerin nachweise und dem Kunden das verkaufe?

Ich frage etwas naiv, weil ich noch nicht so viel über die Praxis weiß, aber vlt. kann mir ja doch jemand sagen, wo ich mich dazu belesen kann?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebeneinander von Freiberuf und Gewerbe - von miko - 17.06.2014, 11:22

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