also:
ja du darfst deine Praxisräume untervermieten, wenn dein Vermieter damit einverstanden ist. Versteuert werden diese Einnahmen aus "Vermietung & Verpachtung".
Was eine angemessene Miete ist, hängt von vielen Faktoren ab:
Raumgröße
Ausstattung
Betriebskosten für den Raum (Strom, Heizung, Reinigung, Versicherung usw.)
Weitere Kosten (Getränke, WC Bedarf (Seife, Papierhandtücher, Klopapier) usw.)
Das müsste man dann ausrechnen und dann überlegen ob du irgendeinen Aufwand hättest, wie hinfahren und aufsperren, anschießend wieder abschließen (oder wird der Schlüssel abgegeben) und was du für deine Zeit berechnen willst.
So kommst du dann auf die Summe X, die du als Untermiete berechnen kannst :-)