Die Mißstände des einen Verfahrens werden nicht dadurch beseitigt das man in einem anderen Verfahren auch Mißstände findet.
Und was den Antibiotika-Einsatz anbelangt - die Zeiten in denen fast jeder Arzt bei jeder Bagatellerkrankung sofort Antibiotika verschrieben hat sind schon lange vorbei und "dank" der heutigen Abrechnungsmodelle hat ein Arzt auch nichts mehr davon wenn er nur zur Freude des Patienten rezeptpflichtige Medikamente verschreibt.