Aber ein wichtiger Fakt ist die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt. Du musst darlegen, dass dich die Ausbildung nicht daran hindert ein Arbeitsangebot anzunehmen bzw. eine bezahlte Arbeit auszuführen.
Wobei ich in deinem Fall bei dem Wort "krankheitsbedingt" dann davon ausgehe dass du entweder komplett berufsunfähig wirst oder eine Umschulung anstreben musst, falls du krankheitsbedingt nur diese Tätigkeit nicht ausüben kannst. Dann wiederum ist die Frage ob das Amt die Ausbildung zum HP anerkennt. Da gibt es in der Tat schon von Landkreis zu Landkreis Unterschiede, das kannst du wohl nur vor Ort klären.