herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
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jetzt nochmals: Ich weiß nicht in welchem Bereich du arbeitest, sollte das jedoch bereits ein Beruf in therapeutischer Richtung sein, dürfte es kein Problem darstellen Fort-; bzw. Weiterbildungskosten als Werbungskosten anzusetzen und geltend zu machen.
Schwieriger ist es nur, wenn du eine komplett neue Ausbildung machst, dann fällt es unter
Sonderausgaben
und setzt die reelle Chance voraus, dass auch Einnahmen erzielt werden. Wie hier jedoch der Zeitrahmen ist, in welchem dies eintreffen sollte, ist denke ich schon unterschiedlich.