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Bildungsprämie/Bildungsschecks für Aus- und Weiterbildungen
#10
Liebe bienemaja und Evi,

leider kann man keine Bildungsprämie beantragen, wenn man nicht mind. 15 Std. in der Woche berufstätig ist (Minijobber), sich im Erziehungsurlaub befindet, Selbstständig ist (Selbstständigkeit nicht mehr als 5 Jahre) und ein entsprechend niedriges Jahreseinkommen hat.
Jemand der überhaupt kein Einkommen hat, kann demzufolge keine Bildungsprämie beantragen. [Bild: smilie_tra_015.gif]

Wenn man arbeitslos ist, dann gibt es oftmals Zuschüsse vom Arbeitsamt. Die Bildungseinrichtung muss aber die AZAV-Zertifizierung nachweisen, die wir besitzen.
Manchmal kann man - wenn man absolut gar kein Geld bekommt, auch eine Umschulung etc. beantragen. Aber das geht tatsächlich auch nur in besonderen Fällen.
Aber fragen kostet nichts, also in diesem Fall einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen.  

Seit Ihr vielleicht irgendwo auf 400,- € bzw. 450,- €-Basis angemeldet?

Liebe Grüße

Patrizia [Bild: blume0011.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Bildungsprämie/Bildungsschecks, steuerliche Absetzung Aus- und Weiterbildungen - von Patrizia Zink - 11.08.2014, 14:11

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