a) was der Grund des Kommens ist und was der Klient will und erwartet (Auftrag)
b) ob Kontraindikationen bestehen (z.B. psychische Krankheit, Psychopharmakaeinnahme, etc.)
c) dass der Klient auch hier eine Eigenverantwortung trägt für seine Gesundheit (und was er dafür tun kann) (=>Beratung)
Das hat ja mit Diagnose noch nichts zu tun, und das gehört m.E. absolut dazu (Verantwortung, Sorgfalt) und lässt sich von der eigentlichen Behandlung nicht trennen. "Anamnese" bedeutet auch nicht zwingend "Mittel zur Diagnose", kommt immer drauf an, wie man eine Anamnese erhebt, also welche Schwerpunkte einem da wichtig sind. Eine homöopathische Anamnese sieht sicherlich völlig anders aus als eine physiotherapeutische oder eine psychologische oder eine systemische.
Aber ich finde, es ist wichtig, etwas über den Klienten und seine Beschwerden zu wissen, bevor man ihn behandelt - egal, ob "nur" energetisch oder wie auch immer.
Ein "eigentlich will der Patient ja nur Geistheilung" sollte es m.E. bei einer seriösen und verantwortungsvollen Behandlung nicht geben, egal ob das ein HP oder ein Nicht-HP macht.
Was man nun berechnet, bleibt jedem selbst überlassen. Aber ich würde nicht einsehen, warum ich ein Vorher-Nachher-Gespräch nicht mit berechnen sollte, denn auch die Gespräche sind wertvoll (und wichtig).
Was würde im übrigen denn ein Klient sagen, wenn man ihn ohne ein Wort zu verlieren auf die Liege legt und nach der Behandlung praktisch wortlos nach draußen bugsiert?
Wenn ein Patient zu mir als HP kommt und Geistheilung wünscht, ist das erstmal okay. Er weiß aber normalerweise auch, dass ich auch andere Methoden anbiete - und wenn ich das Gefühl habe, Methode X oder Y wäre im Moment angebrachter oder begleitend sinnvoll, werde ich ihm dsa sagen. Die Entscheidung liegt aber bei ihm, aufzwingen (aufschwätzen *gg*) kann und würde ich niemandem etwas.