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erstmal vielen lieben Dank , dass Du Dir so eine Mühe machst und das für uns so schön aufbereitet hast.
Also wenn ich mir Deine Recherchen durchlese, muss ich die Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Ich habe eine EU-Rente beantragt, bin also nicht berufstätig. Sollte die Rente abgelehnt werden, wäre ich bei meinem Mann mit krankenversichert und hätte keine weiteren Einnahmen momentan. Möchte mich beruflich neu orientieren und da hoffe ich mal, dass es anerkannt wird. Vielleicht kannst Du mir noch einmal sagen, ob ich das richtig sehe.
Liebe Grüße
Evi
------------------------- Liebe Evi,
vielen Dank für das nette Kompliment, es ist richtig schön zu lesen, wie gut diese Themen wie Bildungsprämie und Steuern hier ankommt.
Sonderausgaben sind ja im Grunde einfacher geltend zu machen, wenn diese nicht höher als 4.000,- € jährlich sind. Und da unsere Fernschulausbildung eh nicht mehr als 4.000,- € kostet, würde ich es auf diesem Weg versuchen.
Ich würde jedoch vorab mal auf dem Finanzamt anrufen und mich erkundigen, dass macht immer einen besseren Eindruck.
Leider weiß ich nicht, wie die Übernahme der Kosten ist, wenn man nicht berufstätig ist, bitte erkundige dich da auf alle Fälle beim zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt.
Vielleicht kannst du mir ja mal Rückmeldung geben, ob solche Weiterbildungsmaßnahmen - auch wenn man nicht berufstätig ist, übernommen werden.
Ggf. gibt es ja hier im Forum schon Sachkundige, die sich diesbezüglich bereits erkundigt haben.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
Ganz liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche