(15.08.2014, 17:01)tanjalak schrieb: Liebe Patrizia,
WOW- so viele tolle wertvolle Tipps! Danke dafür und super, dass Du zu diesem Thema einen Thread eröffnet hast. Ich denke, da gibt es ganz viel "Fragebedarf" und auch ganz viele Unsicherheiten....
Ich habe mich anfangs des Jahres mal unverbindlich bei einem Steuerberater erkundigt, wie das mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Schulkosten funktioniert. Allerdings muss ich sagen, dass mir nach diesem Gespräch nur der Kopf geschwirrt hat und ich nicht wirklich viel schlauer herausgekommen bin Huh
Da ich zwar auf 450 Euro Basis arbeite (aber unter 15 Wochenstunden) kommt eine Förderung über die Bildungsprämie leider für mich nicht in Frage. Die Schul-/Ausbildungskosten könnte ich steuerlich geltend machen, aber ich habe diesem Gespräch mit dem Steuerberater entnommen, dass es da wichtige Unterschiede zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt. Gerade, wenn man sich langfristig gesehen eine eigene Praxis aufbauen möchte. Es fiel immer wieder der Begriff "Liebhaberei"...kuss2
Könntest Du das nochmal näher erklären?? Worauf muss man dabei achten und was genau ist damit gemeint?
Vielleicht ist das eine blöde Frage.... Aber in Bezug auf den HP habe ich da im Netz auch nicht viele Infos gefunden Sad
Das wäre wirklich super!
Ganz herzliche Grüße aus dem sibirischen Schwabenländle und allen ein schönes Wochenende
Tanja
Liebe Tanja,
erst einmal vielen
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Es ist richtig, dass es keine Fördermöglichkeit gibt, wenn man nicht mindestens 15 Stunden in der Woche tätig ist.
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Es ist richtig, dass es einen Unterschied gibt und als was die Kosten am besten abgesetzt werden können, sollte man tatsächlich vorher nachfragen.
Sicherlich kann man auch im Nachhinein Widerspruch einlegen, aber das ist immer mit Mehr-Arbeit verbunden.
Eine nebenberufliche Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn man über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur wenig Einkommen erzielt und sich auch ansonsten nicht aktiv um Absatzmöglichkeiten bemüht.
Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht erkennt das Finanzamt die Verluste nicht an, es wird als „Liebhaberei“ gesehen.
Das bedeut also, dass die Finanzbehörden auch nachträglich eine Aus- oder Weiterbildung als "Liebhaberei" ablehnen können, wenn tatsächlich keine Gewinne eingefahren werden, bzw. man nur "halbherzig" eine Praxis nebenbei führt.
Die Finanzbehörden werden dies dann unter folgenden Voraussetzungen annehmen:
Die Ausbildungskosten werden als Werbungskosten anerkannt, jedoch nur vorläufig.
Begründung:
"Die Einkunftserzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden (Liebhaberei)".
Gerade auch bei Künstlern kommt das häufiger vor wenn man in diesem Sektor nur nebenberuflich tätig ist, zwar Ausgaben geltend macht, aber keine Einnahmen.
Dies führt dann eben dazu, dass die Finanzbehörden sagen, die Nebentätigkeit wird nur als "Liebhaberei" betrieben und demzufolge nicht anerkannt. Somit können unter solchen Umständen die Erstattung zurückgefordert werden.
Besser ist es da tatsächlich, wenn man diese Kosten als Sonderausgaben geltend macht.
Aber bitte vorher unbedingt beim zuständigen Finanzamt anfragen, ob dem nichts im Wege steht bei einer Weiterbildung.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Ich wünsche dir einen guten Start in die neue Woche...
Ganz liebe Grüße
Patrizia
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