vielleicht stehe ich mir bei dieser Frage selbst im Weg, doch sie kreist jetzt seit ein paar Tagen in meinem Kopf rum und ich finde keine wirkliche Antwort. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Eben gerade habe ich noch einen anderen Eintrag gelesen, wo die Worte "beratendes Erstgespräch, keine Therapieistzung" drin stand.
Also meine Frage:
Im Rahmen meiner Praxisgründung musste ich mich ja auch mit der steuerrechtlichen Seiten auseinandersetzen. Das Finanzamt unterscheidert zwischen Beratung (umsatzsteuerpflichtig) und Therapie (nicht umsatzsteuerpflichtig).
Wenn jetzt ein Klient mit z.Bsp. Eheproblemen zu mir in die Praxis kommt, ist es ja noch lange keine Therapie, der Mensch also nicht psychisch krank. Insofern wäre meine Maßnahme ja eher eine Beratung, oder? Damit müsste ich in meinem Alltag unterscheiden zwischen Therapie und Beratung??? Und müsste sie gegenüber dem Finanzamt eventuell unterschiedlich erklären?
Das kreist seit 2 tagen in meinem Kopf oder sehe ich hier was völlig falsch??
Danke und LG,
Petra