wir haben das hier schon irgendwo diskutiert. Leider weiß ich nicht mehr, in welchem Thread das war, da müsstest Du suchen.
Ich meine mich zu erinnern, dass Du als HPP freiberuflich tätig bist und Deine Beratung dann steuerrechtlich nicht als Gewerbe abgerechnet wird, und zwar unabhängig davon, ob Du im aktuellen Fall gerade berätst oder therapierst. Du wirst das ja, sobald Du HPP bist, nicht mehr so haarscharf trennen (müssen).
Wenn Du nicht HPP (oder eben HP) bist, sondern Psychologischer Berater, meldest Du ein Gewerbe an und entrichtest Umsatzsteuer, sofern Du nicht unter die Kleinunternehmerrregelung fällst. (Aber das schreibe ich jetzt natürlich nicht verbindlich, sondern nach meiner Erinnerung aus einer vorigen Diskussion.)
Herzliche Grüße
Susanne