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Sachkundenachweis nach § 50 AMG für die IHK-Prüfung
#1
Wenn ihr in eurer Praxis frei verkäufliche Arzneimittel anbieten möchtet, so braucht ihr dafür einen Sachkundenachweis nach § 50 AMG (mit IHK-Prüfung).
Der Markt für frei verkäufliche Arzneimittel und Kräuter wird immer größer. Ihr kennt das aus Reformhäusern, Kräuterlädlis und sogar Supermärkten.

Das betrifft nicht nur HP-Praxen, sondern auch den THP, GB, EB, BBB und den BARF-Berater eben jeden, der frei verkäufliche Arzneimittel verkaufen möchte.
Beim HP könnten das z.B. Produkte wie Johanneskraut oder Weißdorn sein, beim THP Fellpflegemittel oder Mittel gegen Ungeziefer.
Seid ihr im Besitz eines solchen Sachkundenachweises, so dürft ihr Kräuter nicht nur abgeben, sondern auch abfüllen.

Ich habe dafür eine super-gute Dozentin, die die Ausbildung und Vorbereitung auf die IHK-Prüfung übernehmen würde (ab 2015). Nun wollte ich gerne wissen, ob entsprechende Nachfrage nach einem solchen Kurs besteht.
Bitte klickt deshalb die Umfrage an!
DANKE
GLG Isolde
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Nachrichten in diesem Thema
Sachkundenachweis nach § 50 AMG für die IHK-Prüfung - von Isolde Richter - 26.09.2014, 15:34

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