(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Wenn ich Kräuter als Arznei verkaufe geht dies nur als Einzelkräuter,
Als Arzneimittel darfst Du weder etwas herstellen noch verkaufen, außer Du bist Arzneimittelhersteller oder Apotheke.
Außnahme sind freiverkäufliche Arzneimittel, für die musst Du die Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel haben.
(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Ansonsten kann man damit natürlich alle freiverkäuflichen Arzneimittel verkaufen, die auch in einer Drogerie oder Reformhaus angeboten werden. Dann auch fertige Kräutermischungen.
Genau für diese Mittel brauchst Du die Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel.
Nicht freiverkäufliche Arzneimittel darfst Du ansonsten in keinem Fall verkaufen, außer Du bist Apothekerin.
Wenn Du Ergänzungsfuttermittel herstellst musst Du als Futtermittelhersteller registriert sein. "Einfach so" darf man das nicht tun.
Was Du ohne irgend etwas tun darfst, ist Ergänzungsfuttermittel, die fertig abgepackt sind verkaufen. Ohne Herstellerlizens darfst Du gar nichts abfüllen oder mischen. Alles was als Arzneimittel bezeichnet wird darfst Du dann NICHT verkaufen, auch nicht freiverkäufliche Arzneimittel.
(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Vielleicht müssen dann aber auch diese Mischungen an ein Institut zur Analyse gesendet werden,
Alle Mischungen zur Nahrungsergänzung bedarfen mindestens eine sogenannte Weenderanalyse, bei Ca-Präparate muss der Ca-Gehalt ausgewiesen werden.
(30.09.2014, 16:23)tina82 schrieb: mal ne Frage brauch ich einen Sachkundenachweis für frei käufliche Arzneimittel , wenn das Produkt unter Medizinprodukt verkauft wird?
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinprodukt#Beispiele
Startseite: wikipedia.de
Man kann nicht einfach selber entscheiden etwas "Medizinprodukt" zu nennen. Zum Teil braucht man die Sachkundenachweis und zum Teil nicht unbedingt.
(30.09.2014, 16:23)tina82 schrieb: Für Nahrungsergänzung brauch ich ja nix? und wenn ich von einer Großpackung was umfülle brauch ich mich nur registrieren lassen. hab ich das so richtig verstanden?und hier: http://www.sachkundenachweis.info/freive...-nachweis/
Startseite: www.sachkundenachweis.info
Medizinprodukte
Was ein Medizinprodukt ist, definiert das Medizinproduktegesetz (MPG): medizinische Instrumente, Geräte, Apparate sowie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die am Menschen angewendet werden sollen, deren Wirkung aber auf andere Art und Weise zustande kommt als bei Arzneimitteln.
...
.....
Meist sind sie ohne Verschreibung erhältlich. Ob sie apothekenpflichtig sind, richtet sich nach den Inhaltsstoffen.
Quelle: http://www.test.de/medikamente/begriffe/med_produkte/
Startseite: www.test.de