ich kann Deine Frage leider nicht beantworten (da ich sie mir selbst stelle), aber ich hab dazu noch ergänzende Fragen:
1.
Macht es einen Unterschied, ob man PMR als Kurs/Seminar anbietet? Ich meine damit, ob es was anderes ist, den Teilnehmern die PMR beizubringen bzw. zu lehren oder ob man die Teilnehmer (Klienten) lediglich per PMR entspannt, indem man mit ihnen die Übungen macht. War die Frage jetzt verständlich?? Ich fürchte eher nicht....
![Huh Huh](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/huh.gif)
2.
Da ist die Sache mit der (zusätzlichen) Gewerbeanmeldung. Mache ich bei den Klienten/Patienten "nur" regelmäßige Sitzungen mit PMR, fällt das doch sicher unter die HPP-Tätigkeit (also freiberuflich).
Gebe ich jedoch einen Kurs in PMR, dann brauche ich eine Gewerbeanmeldung?
3.
Meine dringenste Frage zur Zeit:
Thema Werbung ...
Der HPP ist ja sehr eingeschränkt, was Werbung angeht. Für Kurse, die in Richtung Entspannung gehen, ist es jedoch sehr wichtig, dies im Stadtgebiet kundzugeben (sonst kommt kein Mensch, weil es keiner weiß... logo).
Das beginnt bei Flyern, geht über Anzeigen in Zeitungen und auch Hinweisen im Schaufenster (falls vorhanden).
Darf man überhaupt "anpreisen", dass in der HPP-Praxis solche Kurse angeboten werden?
LG Kerstin