Gewerbesteuer musst du nicht zahlen (außer du machst so einen ultimativen Umsatz...
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Anmelden musst du ein als "Gewerbe" nur, wenn es außerhalb der Heilbehandlung durchgeführt wird und Umsatzsteuer zahlen nur ab höheren Umsätzen und auch nur dann, wenn es nicht als "Heilbehandlung" angewendet wird!
Im Rahmen einer VT kann man als HPP durchaus damit arbeiten!
Indikationen wie Stress, Unruhe, Nervosität usw. sind durchaus Indikationen, die mal als HPP doch behandelt (= Heilbehandlung) und als HPP bist du freiberuflich und nicht umsatzsteuerpflichtig!
Lass dich gut beraten, bevor du die Flinte ins Korn wirfst!
Wir werden beim Praxisgründungskurs, der morgen startet, auch darüber sprechen.
Dir ganz viel Erfolg für deine Praxis
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