Es besteht keine Verschreibungspflicht für homöopathische AM ab der Potenz D4.
Potenzen wie D6, D12, C30, C200, C1000, LM-Potenzen etc. sind nicht verschreibungspflichtig.
Potenzen D3, D2 etc. sind verschreibungspflichtig.
Stimmt die Denk-Richtung so?