Anträge auf Erteilung der allgemeinen Heilpraktiker-Erlaubnis werden nur innerhalb folgender Antragsfrist angenommen:
21. - 25. Juni 2010 für die März-Überprüfung 2011.
Innerhalb dieser Frist werden alle eingegangenen und vollständigen Anträge angenommen. Anträge, die außerhalb der vorstehenden Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Sollten mehr Anträge eingehen als freie Überprüfungsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt durch die Zentrale Submissionsstelle beim Kreis Minden-Lübbecke die Vergabe der Plätze im Losverfahren.
Zunächst werden die freien Überprüfungsplätze für die März-Überprüfung 2011 gelost. Sollte auch danach ein Antragsüberhang bestehen, erfolgt für das Überprüfungsverfahren im Oktober 2011 ebenfalls eine Zuteilung im Wege der Verlosung.
Da schwillt mir doch die Krawatte!!! 4 Tage Anmeldefrist für das LOSVERFAHREN im nächsten Frühjahr - ohne Garantie einer Teilnahme im Frühjahr oder Herbst oder wann auch immer. Vielleicht sollte ich mich ja jetzt schonmal für 2012 oder 2013 bewerben, um bei meinem nicht vorhandenen Losglück 2015 mal dranzukommen ;o)
Gesetzt den Fall ich möchte im Herbst 2012 zur schriftlichen Prüfung antreten - wann muss ich denn dann diesen Einspruch absenden? Anmelden müsste ich mich ja vermutlich dann im Okt/Nov. 2011 - theoretisch. Aber da weiß ich doch noch nicht, ob ich 10 Monate später alle Lernhefte im Köpfchen hab. Wie schnell kommt einem mal etwas dazwischen?!
Sorry, dass ich mich schon so um die Zukunft kümmere, aber bei meinem Lehramtsstudium habe ich auch ein Semester anhängen müssen, weil sich keiner einig war über Bekanntgabe irgendwelcher verbindlicher Anmeldefristen und schlussendlich hab ich dann eine Frist versäumt und wäre eigentlich 6 Monate eher gewesen.
Also dieses Anmelden macht einem ja fast mehr Stress als jegliche Prüfung, wenn man jemals fertig werden möchte!
LG,
Heike
PS: Wäre das nicht mal etwas, um was sich Verbände wie der BDH kümmern könnte?