hallo Zusammen,
nachdem ich nun mit Lernen etwas weiter bin und wiederhole... muss ich doch nochmal nachfragen wegen der Dysthymia/ Zyklothymia / leichte depressive Episode.
Wenn ich Dich und auch das Lehrbuch von Lieb richtig verstanden habe, darf der HPP weder die Dysthymia noch die Zyklothymia oder leichte Depressionen kausal behandeln. Begleitend dürfen wir, aber nicht kausal, da eben endogene Ursache und häufig Behandlung mit Psychopharmaka (Antidepressiva) erforderlich.
Wenn ich im Internet suche oder andere Lehrbücher wie Koeslin oder Ofenstein anschaue steht dort, dass der HPP diese Krankheiten behandeln darf. Sicherlich auch deswegen, weil man bei der Dysthymia auch von neurotischer Depression spricht.
Ich gehe für die Prüfungsvorbereitung davon aus, dass wir - wie schon geschrieben - zwar behandeln dürfen, aber nur begleitend/ stützend, da diese in der F3 zu finden sind. Richtig?
Monika