herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Bisher bekamen Beamte von der Beihilfe die Aufwendungen von Heilpraktikern nur bis zur Höhe des Mindestsatzes des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker vom April 1985 erstattet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12.11.2009 als rechtswidrig und damit für ungültig erklärt.
Deshalb hat das Bundesinnenministerium diese Beihilfevorschrift mit Rundschreiben vom 26.3.2010 aufgehoben und begrenzt die Höhe der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen für Heilpraktiker nur noch durch den Schwellenwert der Gebührenordnung für Ärzte bei vergleichbaren Leistungen.
Dieses Urteil gilt für alle Bundesländer.