Gudrun ist aber Heilpraktikerin....
Im Internet hab ich auch schon gesehen, daß welche die Bachblüten mischen, aber als Beraterin darf man es meines Wissens nicht.
Wegen der Gewerbeanmeldung:
Bachblütenberater ist kein Heilberuf, somit müsstest du ein Gewerbe anmelden. Geht auch als Kleingewerbe, dann brauchst du keine Mehrwertsteuer berechnen.
Viele Grüße
Moni