hier gleich noch eine Frage zum HPG § 3, die wir gerne zur Diskussion stellen möchten:
Wenn wir einen Hausbesuch im Altenheim machen, sprich einen Patienten aufsuchen, der uns aus der Praxisarbeit bekannt ist und der einen Hausbesuch angefordert hat - heißt legal, und wir dort von einem anderen Menschen angesprochen werden, ob wir ihn auch therapieren könnten...
So direkt geht das ja nicht, wegen § 3 (Verbot der Heilkunde im Umherziehen*)
Reicht es aus, dass wir ihn bitten, telefonisch in der Praxis um einen Termin für den Hausbesuch zu bitten und ihm vielleicht noch unsere Karte mit den Daten geben, damit wir das "Umherziehen" ausgeschlossen hätten?
...oder muss dieser Mensch vor einem Hausbesuch einen Erstbesuch in der Praxis machen, sprich Erstgespräch am festen Arbeitssitz?
Wir meinen telefonisch würde ausreichen, da ja dann dem Patienten offiziell unsere Praxisdaten vertraut sind, wir einen Vermerk machen und los zum Hausbesuch könnten....
ODER Erst-Anamnese in der Praxis?
Damit es definitiv nix mit Umherziehen zu tun hat?
Würden uns sehr über Antworten freuen!!!