Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HPG § 3 Altenheim
#8
Hallo Sieglinde,
m.E. kommt es darauf an, wer der Initiant einer "Vertragsverhandlung über eine Heilbehandlung" ist: Fragt ein potentieller Patient beim Heilpraktiker an, ob ihn dieser behandeln kann und will, dann müsste eine "Bestellung" angenommen werden.
Fragt hingegen ein Heilpraktiker eine Person oder eine Gruppe von Personen (z.B. in einer "Informationsveranstaltung über Bluthochdruck), ob dieser/jemand sich von ihm mal untersuchen und behandeln lassen will, dann liegt keine "Bestellung" vor und dann handelt er im "Umherziehen".

Wie diese "Initialfrage" technisch erfolgt (am Telefon, per Fax, per E-Mail oder durch Ansprechen, dürfte m.E. nicht ausschlaggebend sein.

Da diese Frage bislang aber noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, halte ich meine obige Darstellung in der Praxis zwar für durchaus nachvollziebar und rechtlich risikolos. In der Zulassungsüberprüfung durch das Gesundheitsamt, die oftmals weniger an den rechtlichen Vorgaben, als "an der subjektiven Meinung des Überprüfungsgremiums" orientiert ist, kann es taktisch klüger sein, eine "Bestellung" am Telefon, per Fax, perE-Mail (d.h. in der Praxis- oder Wohnstelle) als "erforderlich" anzugeben.
Wenn man dies auf die Spitze treiben will, kann der HP den ihn ansprechenden potentiellen Patienten auch anraten, "dass wir uns jetzt Rücken an Rücken stellen und Sie mich jetzt per Handy auf meinem Handy anrufen und um einen Hausbesuch hier im Altenheim bitten".

Letztlich kommt es nicht darauf an, Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen.
Wie üblich: Ohne Gewähr!
Liebe Grüße aus Kenzingen
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
HPG § 3 Altenheim - von monikad - 19.12.2014, 15:53
RE: HPG § 3 Altenheim - von Caia - 19.12.2014, 16:03
RE: HPG § 3 Altenheim - von PetraR - 19.12.2014, 16:05
RE: HPG § 3 Altenheim - von monikad - 19.12.2014, 16:09
RE: HPG § 3 Altenheim - von stefaniemar - 19.12.2014, 17:00
RE: HPG § 3 Altenheim - von Isolde Richter - 19.12.2014, 20:54
RE: HPG § 3 Altenheim - von sieglindeso - 22.12.2014, 12:06
RE: HPG § 3 Altenheim - von Horst - 22.12.2014, 21:05
RE: HPG § 3 Altenheim - von monikad - 27.12.2014, 13:13

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: