erst Mal vielen Dank für deinen Vortrag.
Ich hab mir jetzt die Aufzeichnung angesehen.
Eine Frage zur Schweigepflicht hätte ich.
Wenn ich das richtig verstanden hab, machst du es von der Problematik abhängig, ob du bei minderjährigen Patienten die Eltern informierst oder nicht, z.B. bei Drogenproblemen.
Unabhängig von einer vorliegenden Entbindung von der Schweigepflicht?
In der Schulmedizin ist es eigentlich so, dass man auch da eine Entbindung braucht.
Ist das bei HP´s anders geregelt?
Ich weiß, dass es bei HP´s vor Gericht Abweichungen bei der Schweigepflicht gibt aber direkt beim Patienten kenne ich mich nicht aus.
LG
Antje