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Schweigepflicht
#2
Hej liebe Antje,

mal kurz dazwischenfunk:

unabhängig vom ersten Teil deiner Frage ist es so, dass für den HP im zuvilrechtlichen juristischen Sinne keine eigentliche Schwiegepflicht für den HP besteht wie etwa für den Arzt, sondern lediglich ein Schweigegebot. Das ist Fakt.

Das ist ein wichtiger Unterschied, der oft übersehen wird, auch beim Lernen, was die Gesetzeskunde angeht.


Strafrechtlich gesehen besteht eine Schweigepflicht also bei Ärzten sowie bei Personen, die auf Weisung des Arztes tätig sind, sowie auch bei Zahnärzten § 203 StGb.
Heilpraktiker werden hier nicht erwähnt und können auch nicht als medizinisches Hilfspersonal angesehen werden, da sie eigenständig arbeiten.

Deshalb kann ein sich HP zum Beispiel im Rahmen eines Strafprozesses auch nicht auf eine Schweigepflicht berufen und muss sogar aussagen im Gegensatz zum Arzt, hat also auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist jedoch eine Folge des mit dem Patienten geschlossenen Dienstvertrages.
Bei Missachtung dieser Art von Schweigepflicht kann der HP strafrechtlich also nicht belangt werden, wie der Arzt, sondern lediglich zivilrechtlich, idem er zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet werden kann.
Dies unterscheidet den HP zum Arzt.

Desweiteren gelten für den HP was das Schweigegebot angeht die Bedingungen des Artikel 3 BOH:

http://www.bdh-online.de/895.0.html#c1378
Startseite: http://www.bdh-online.de/907.0.html

In dieser Berufsordnung steht auch ganz klar, was die Information von Angehörigen anbelangt... "wenn nicht die Art der Erkrankung eine Mitteilung noctwendig macht..." was sich auf deine erste Frage beziehen dürfte. Ich denke, dass hier immer auch im Sinne des Wohl des Kindes entschieden werden muss. Die nächste Frage wäre dann auch noch, ob man bei Nichtmitteilung an die Eltern nicht wegen unterlassener Hilfeleistung von den Eltern angeklagt werden kann.... (Sorgfaltspflicht)?
- z . B. wenn das Kind aufgrund seines Suchtmittelgebrauches in Folge verstirbt und herauskommt, dass es vorher zu dir in die Behandlung gekommen ist.

Bedster Gruß -
schwertfee
"You have to go beyond your ears. Listen with your eyes."
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Nachrichten in diesem Thema
Schweigepflicht - von Antje - 22.01.2015, 08:28
RE: Schweigepflicht - von schwertfee - 22.01.2015, 12:29
RE: Schweigepflicht - von Silke Uhlendahl - 22.01.2015, 12:43
RE: Schweigepflicht - von Antje - 22.01.2015, 14:10

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