In meinem Gebiet, sowohl bei den Zähnen, ästhetischen Hautproblemen, Figur usw. sind Fotos der Patienten vor und nach der Behandlung der beste Beweis und die beste Überzeugung, dass ich mein Handwerk verstehe. Aber......:
Was ist mit der Schweigepflicht? Gehören Fotos dazu? Sicher, ich frage die Patienten, ob ich die Bilder für Anschauungszwecke benutzen darf. Die meisten haben nichts dagegen. Sollte ich mir das schriftlich geben lassen? Bei Cellulite braucht man das Gesicht nicht, bei vielen anderen Behandlungen aber sehr wohl. Und strahlende Augen nach der Prozedur überzeugen eben....
Wenn ich die Augen allerdings unkenntlich mache, ist das Bild (und die positive Ausstrahlung) dahin.
Wer kosmetische Behandlungen in Anspruch nimmt, möchte das normalerweise nicht gerne an die große Glocke hängen. Es sei denn, das Problem ist offensichtlich und das Ergebnis unübersehbar gut.
Ich werbe gerne mit den Erfolgen, aber: Wie ärgerlich und peinlich wäre es, wenn sich Patienten auf den Bildern wiedererkennen? Wenn man in einer Großstadt arbeitet, geht es vielleicht. In einem kleineren Ort stelle ich mir das schwer vor. Hier beuge ich vor, indem ich die Bilder der einzelnen Praxen ( die relativ entfernt voneinander sind )vertausche. Wie sieht die Sache rechtlich aus?
Glückliche Patentante von nadinebe