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(21.08.2014, 18:58)andreS schrieb: Grundsätzlich ist das Thema Urheberrecht ja ein bischen kniffelig, hab mein Logo auch schützen lassen und kann dann eben wenn ich feststelle, dass es jemand ohne meine Genehmigung benutzt eine Abmahnung geben. Das it in der Regel für den der Abgemahnt wird recht teuer.
Ich glaube der Schutz bzw. die Überprüfung liegen beim Rechteinhaber oder Swanie ?
Das Logo ist als Wort-Bild Marke markenrechtlich geschützt.
(28.08.2014, 18:52)Ariane Carolin schrieb: gehört zu der Nutzungserlaubnis auch, daß ich mir einen Aufkleber auf mein Fahrzeug kleben darf?
Ich frage lieber, weil das nicht aufgelistet ist, gehört aber vielleicht unter Nr.2 und Nr. 3 der erlaubten Dinge.
Ja, das geht.
(29.08.2014, 15:00)Nico schrieb: Ich hab das Logo jetzt verwendet auf FB (ich hab dich da eh "markiert" und bedankt dafür) <3 <3 ABER ich habe meinen Namen als "Wasserzeichen" unten beim Logo quasi "drübergesetzt". Ist das verboten ???
Nein, geht nicht - man darf es nicht verändern außer in der Größe.
(29.08.2014, 16:15)Masterbutcher schrieb: Habe ich auch gemacht, ich habe es verkleinert, somit kann keiner was mit anfangen und dreimal mein Wasserzeichen drüber gemacht. Das ist schon ein guter Schutz.
Siehe oben.
Als FB Avatar oder auf euren FB Seiten dürft ihr das Logo natürlich benutzen.
Hier könnt ihr die neuste Version des Logos mit Markenzeichen, in Deutsch und Englisch runterladen (zip- Datei)