ich weiß wohl, dass eine paroxymale Tachykardie ein beschleunigter Herzschlag ist, oder?? - weiß aber nicht, weshalb die Patienten ein Glas Wasser trinken sollen. Daher kann ich mich dazu nicht äußern.
Es mag sein, dass Zucker die Wundheilung fördert - ich weiß auch, dass ihn einige Hausärzte wohl mit Erfolg angewandt haben, aber dennoch ist Zucker kein zugelassenes Arzneimittel-bzw. Medizinprodukt.
Da ich als Pflegekraft eine Remonstrationspflicht habe, mache ich mich nach § 7 des BGB (Haftung des Erfüllungsgehilfen) strafbar, wenn ich dennoch der Arztanordnung folge, obwohl ich weiß, dass ich nicht richtig handle.
Bezogen auf den HP gilt doch auch der § 135a SGB V, oder?
Darin geht es um den 'Anspruch des Patienten auf Versorgung nach dem aktuellen Kenntnisstand der Wissenschaft' - und Zucker gehört da nicht zu.
Es sein denn, es gibt demnächst einen medizinischen Zucker - so wie es den medizinischen Honig gibt.
Menno, ich komm mir hier total oberlehrerhaft vor......sorry.
LG,
Maja
Patenkind von Silke Wolfsperger