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Ach so, ich dachte das war klar weil ich mich ja bei den HPPs befinde. Aber hier sind ja auch die PBs, sorry
Nach dem Heilmittelwerbegesetzt (HWG) darf ich mMn:
- nur keine irreführende Werbung machen - also nicht den Erfolg garantieren
- wenn ich auf wissenschaftliche Quellen verweise, die eine hohe Wirksamkeit der Hypnose bei Raucherentwöhnung belegen, dann müssen die von wissenschaftlich/fachlich dazu berufenen Personen gemacht sein und ich muss ordnungsgemäß zitieren und die Quellen angeben
Beim UWG finde ich nichts, was dem widerspricht, man muss sich halt daran halten was drin steht (bspw. keine vergleichende Werbung etc.)