eine rechtsgültige Auskunft kann ich Dir natürlich nicht geben, nur meinen Wissensstand weiterreichen:
Als Autor benötigst Du keinen Gewerbeschein. Es sei denn, Du möchtest im Selbstverlag ein Buch herausbringen und dieses kommerziell vertreiben. Aber das ist ja hier nicht die Frage, sondern es ging um Autorentätigkeit für ein Gesundheitsmagazin. Dafür brauchst Du keinen Gewerbeschein, sondern bist freiberuflich tätig.
Erfolgt die Bezahlung dann über ein Autorenhonorar mit einem Autorenvertrag: Reichst Du Deinen Artikel also sozusagen unaufgefordert ein? Oder schreibst Du im Auftrag, wirst also journalistisch tätig? Wenn Du als freie Journalistin arbeitest, bist Du ebenfalls freiberuflich tätig, benötigst also keinen Gewerbeschein, aber Du musst bei der Höhe der Mehrwertsteuer, die Du auf die Rechnung schreibst, ein wenig aufpassen (7% oder 19%). Dazu kannst Du mich aber genauer fragen, falls das wirklich der Fall sein sollte.
Zur zweiten Frage, nämlich der Vortragstätigkeit, benötigst Du meines Erachtens ebenfalls keinen Gewerbeschein. Aber da wissen andere Dir besser Auskunft zu geben als ich...
Herzliche Grüße und gutes Gelingen Deiner Pläne
Susanne