also wettbewerbsrechtlich ist das Anführen von Abschlussdokumenten (Zulassungen, Zeugnissen usw.) auf der eigenen Homepage kein Problem, soweit diese Dokumente den Tatsachen entsprechen und nicht irreführend sind. Dies gilt auch für die HP-Zulassung, die ja auch im Impressum anzuführen ist.
Eine andere Überlegung ist die Zweckmäßigkeit der Darstellung dieser Dokumente. Sinnvoll sind sicherlich Aus- und Fortbildungsnachweise für das eigene Spezialgebiet, auf das werbend hingewiesen werden soll oder in das man/frau neu einsteigen will.
GlG
Horst